Gut zu wissen - welches Gutachten wird benötigt?


Hier erhalten Sie eine erste Übersicht der Gutachten, die ich für Sie erstellen kann. Für eine weitere detaillierte Beratung stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Das Gutachten zur Beweissicherung dient der Beweissicherung und Sicherung von Nachweisen eines bestimmten Bauzustandes zum gewählten Zeitpunkt. Es dient zur Abwehr von Forderungen und/oder Durchsetzung von Ansprüchen.


Ein Gutachter kann mit der Erstellung eines Schiedsgutachtens beauftragt werden, um Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Parteien zu lösen. Das Ergebnis ist für beide Seiten bindend und kann einen langwierigen Rechtsstreit deutlich verkürzen.

Beratung
Ein Sachverständiger kann vor, während und nach einer Baumaßnahme beratend zur Seite stehen. Er erläutert den Auftraggebern mögliche Ausführungsarten, Mängel oder erkennbare Defizite in der Bauwerksstruktur sowie deren Sanierung. Bei Abnahmen von Bauleistungen kann ein Gutachter aufgrund seines fachlich fundierten Wissens sehr empfehlenswert sein.

Als Privatgutachten wird eine Art von Gutachten bezeichnet, die für einen privaten Auftraggeber außerhalb eines Gerichtsprozesses erstellt wird.

Das Gerichtsgutachten wird im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht erstellt. Die Wahl des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen obliegt dem Gericht. Der Auftrag wird per Gerichtsbeschluss ausgelöst.

Für ein Versicherungsgutachten wird ein Sachverständiger von der Versicherungsgesellschaft zur Schadensermittlung beauftragt.


Schlichtung/Mediationen

Bestehen Streitigkeiten mehrerer Parteien und gleichzeitig eine gegenseitige Verhandlungsbereitschaft außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, ist eine Schlichtung mittels eines unparteiischen Sachverständigen sinnvoll. Empfehlenswert ist eine gemeinsame Bestellung des Gutachters von beiden Parteien.