Im Gegensatz zu einem sonstigen Sachverständigen ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ein Spezialist seines Handwerks, der durch die öffentlich rechtliche Zuerkennung eine überdurchschnittlichen Qualität und Seriosität genießt. Er wird durch eine Bestellungskörperschaft (in meinem Falle der Handwerkskammer) umfassend in seiner besonderen Fachkunde und persönlichen Eignung geprüft und bei Erfüllung aller Merkmale öffentlich bestellt und vereidigt.
Langjährige Erfahrung in der Führung des eigenen Fliesenleger-Unternehmens
Jägemann
Sachverständiger
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist immer unabhängig, weisungsfrei, persönlich gewissenhaft, unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auftraggeber des öffentlich bestellter Sachverständigen sind Gerichte, Unternehmen und Privatpersonen.